(...)"- Der Kaufpreis Ihres neu erworbenen Hauses in der Mengstraße hat 100 000 Courantmark betragen und ist mir ferner bekannt, daß Ihr Sohn aus zweiter Ehe und Associé, Johann, bei Ihnen mietweise wohnhaft ist und nach Ihrem Tode mit dem Geschäfte auch das Haus als alleiniger Besitzer übernehmen wird."(...)
Thomas Mann, 2002: Buddenbrocks, S. Fischer, Seite 50